Was ein „ausländisches Online-Casino“ in Deutschland wirklich bedeutet
Das Wort „ausländisch“ beschreibt keinen einheitlichen Anbietertyp. Ein Anbieter mit Firmensitz auf Malta und einer deutschen GGL-Erlaubnis ist genauso ausländisch wie ein Anbieter mit Curaçao-Lizenz ohne jede deutsche Aufsicht. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Sitz, sondern in der Aufsicht, der ein Anbieter für deutsche Spieler unterliegt. Wer auf einem GGL-gelisteten Portal spielt, fällt unter den GlüStV 2021 mit allen Pflichten zur Identitätsprüfung, Einzahlungslimit und Sperrdatei. Wer bei einem nicht gelisteten Anbieter spielt, spielt außerhalb dieses Rahmens, und genau dort beginnt die Frage, was ein „ausländisches Casino“ eigentlich bedeutet.

Stand: 23 September 2026 · geprüft gegen die GGL-Whitelist und den Tätigkeitsbericht 2025 der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Inhaltsverzeichnis
- Wie grenzüberschreitende Lizenzierung in Deutschland funktioniert
- Rechtslage und Aufsicht für deutsche Spieler
- Spielerschutz und Limits, die jeder Spieler kennen sollte
- Überblick
- Detailprofile der Anbieter
- Wie die Rangliste zustande kommt
- Was eine Erlaubnis tatsächlich kostet und was sie bringt
- Häufige Fragen
Wie grenzüberschreitende Lizenzierung in Deutschland funktioniert
Der deutsche Markt kennt zwei verschiedene Erlaubnistypen für Online-Glücksspiel, und beide entscheiden darüber, was ein Anbieter anbieten darf und unter welcher Aufsicht er steht.

Die zwei Säulen: Virtuelle Automatenspiele und Online-Casinospiele
Virtuelle Automatenspiele, also Online-Slots, fallen seit dem 1. Juli 2021 unter eine bundesweite Erlaubnis der GGL. Wer hier eine Konzession hat, darf das Produkt in ganz Deutschland anbieten, muss sich an OASIS und LUGAS anschließen und unterliegt der 5,3-prozentigen Spielesteuer nach § 38 RennwLottG. Online-Casinospiele, also Tischspiele und Live-Dealer-Angebote, sind nach § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 dagegen Ländersache: Sie dürfen nur von einem Land „selbst oder durch juristische Vertretung“ veranstaltet werden. Die GGL-Whitelist führt unter dieser Kategorie genau fünf Einträge, allesamt landesrechtlich lizenziert: Merkur Bets Malta (Zuständigkeit Schleswig-Holstein), NOVOLINE (Schleswig-Holstein), Skill On Net (Schleswig-Holstein), Tipico Karlsruhe (Schleswig-Holstein) sowie die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (Bayern). Für Roulette oder Live-Dealer-Spiele gibt es also keinen bundesweiten Markt, sondern nur wenige landesrechtlich genehmigte Angebote.
Ein Anbieter mit ausschließlich slots-Erlaubnis darf kein Roulette und kein Live-Casino anbieten, auch wenn er auf seiner Webseite das Wort „Casino“ verwendet. § 22a Abs. 11 GlüStV 2021 verbietet diese Produktbezeichnung für reine Automatenspiel-Erlaubnisse. Die GGL schreibt den Inhabern vor, sich stattdessen „Online-Spielothek“ oder „Online-Spielbank“ zu nennen, was die sprachliche Trennung zwischen Erlaubnisumfang und Marketing erklärt.
Warum „ausländisch“ nicht gleich „offshore“ ist
Die Whitelist-Einträge zeigen, dass etliche lizenzierte Anbieter selbst im Ausland sitzen und trotzdem deutsche Spieler bedienen dürfen. Ein in Malta eingetragenes Unternehmen kann eine deutsche GGL-Erlaubnis halten und damit legal deutsche Spieler bedienen, solange es OASIS anbindet und das Einzahlungslimit über LUGAS durchsetzt. Ein Anbieter mit Lizenz aus Curaçao ohne deutsche Anbindung gehört in eine andere Kategorie, nämlich zu jenen Angeboten, die in Deutschland als unerlaubtes Glücksspiel gelten. Die Grenze verläuft also nicht zwischen Inland und Ausland, sondern zwischen „in Deutschland erlaubt“ und „nicht in Deutschland erlaubt“.
Rechtslage und Aufsicht für deutsche Spieler
Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, fragt zuerst, ob das überhaupt erlaubt ist. Die Antwort hängt von der Aufsicht ab, nicht vom Firmensitz.
Was eine deutsche Erlaubnis voraussetzt
Ein Anbieter, der deutsche Spieler legal bedienen will, braucht eine Erlaubnis nach dem GlüStV 2021, entweder von der GGL für virtuelle Automatenspiele oder vom zuständigen Land für Online-Casinospiele. Die Erlaubnis wird nur nach einem Verfahren erteilt, das die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die technische Zuverlässigkeit und die Einhaltung der Spielerschutzregeln prüft. Wer diese Erlaubnis nicht hat und trotzdem deutsche Spieler wirbt, macht sich nach § 284 StGB strafbar, das Ausrichten eines unerlaubten Glücksspiels, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Für Spieler sieht § 285 StGB eine Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel vor, die mit bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet werden kann. Die Strafverfolgung in der Praxis richtet sich vorrangig gegen Anbieter, nicht gegen einzelne Spieler, doch entlastet das die Spieler nicht, es mildert nur die Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung.
Die GGL veröffentlicht eine Whitelist, keine Blacklist. Die zentrale Liste unter glücksspiel-behoerde.de führt alle Anbieter mit gültiger Erlaubnis; ist ein Name dort nicht zu finden, gibt es keine belastbare Aussage der Behörde „dieser Anbieter ist illegal“, sondern nur die Aussage „dieser Anbieter ist nicht in der Whitelist der GGL geführt“. Für Spieler ist das praktisch dasselbe, denn ohne Listung fehlt die Aufsicht, der Anschluss an OASIS und der Zugang zum anbieterübergreifenden Einzahlungslimit.
Welche Behörde zuständig ist
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale ist die zentrale Aufsichtsbehörde für bundesweit lizenzierte virtuelle Automatenspiele und koordiniert die Aufsicht insgesamt. Sie führt die Whitelist, veröffentlicht den Tätigkeitsbericht und betreibt die zentralen Schutzsysteme OASIS und LUGAS. Für landesrechtlich erlaubte Online-Casinospiele bleibt das jeweilige Land zuständig, in den meisten Fällen über das Landesverwaltungsamt. Schleswig-Holstein hat in den letzten Jahren die meisten Casino-Erlaubnisse erteilt, Bayern betreibt das eigene Angebot über die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung selbst.
Welche Schutzregeln nur bei gelisteten Anbietern gelten
Die Spielerschutzregeln des GlüStV 2021 greifen nur dort, wo eine deutsche Erlaubnis vorhanden ist. Drei Mechanismen prägen den Schutzstandard:
- OASIS, die Spielersperrdatei, ist ein bundesweites Register, in dem sich Spieler selbst sperren oder von Dritten sperren lassen können. Jeder gelistete Anbieter muss vor der ersten Einzahlung prüfen, ob eine Sperre vorliegt.
- LUGAS besteht aus zwei Dateien: der Limitdatei, die das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat durchsetzt, und der Aktivitätsdatei, die paralleles Spiel bei mehreren Anbietern verhindert.
- Die Identitätsprüfung erfolgt vollständig vor der ersten Wette (KYC). Ohne verifizierte Identität darf kein Einsatz angenommen werden.
Anbieter ohne GGL-Anbindung sind an keines dieser Systeme angeschlossen. Sie unterliegen den Regeln ihrer eigenen Lizenzbehörde, was bei Curaçao-Lizenzen praktisch keine deutsche Schutzwirkung bedeutet.
Spielerschutz und Limits, die jeder Spieler kennen sollte
| Schutzmaßnahme | Wirkung |
|---|---|
| OASIS | Bundesweite Sperrdatei |
| LUGAS | Limit- und Aktivitätsdatei |
| Einzahlungslimit | 1.000 € monatlich |
| KYC-Verfahren | Identitätsprüfung vor Einsatz |
Wer innerhalb des deutschen Erlaubnissystems spielt, bewegt sich in einem Rahmen mit klar definierten Grenzen. Drei davon prägen das tägliche Spiel.

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit
Seit dem GlüStV 2021 gilt ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 Euro, das LUGAS über alle gelisteten Anbieter hinweg durchsetzt. Wer bei einem Anbieter 400 Euro einzahlt, kann bei einem anderen nur noch 600 Euro im selben Monat einzahlen. Das Limit lässt sich auf Antrag und gegen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhöhen, doch die Hürde ist bewusst hoch gesetzt. Der Mechanismus soll verhindern, dass Spieler durch den Wechsel zwischen Anbietern höhere Summen bewegen, als es das Limit erlaubt.
Die Einsatzstufen für virtuelle Automatenspiele
Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine gestaffelte Einsatzregel: 1 Euro pro Spin als Basis für alle Spieler, 3 Euro für Spieler ab 21 Jahren und 5 Euro für Spieler ab 21 Jahren nach einer 90-tägigen Qualifikationsphase. Die höheren Stufen sind für den Anbieter optional; die Regelung ist befristet bis zum 31. Dezember 2027. Hinzu kommt die unveränderte 5-Sekunden-Pause zwischen zwei Spins, die seit 2021 gilt und jedes schnelle Tastendrücken ausschließt.
Gewinngrenzen und Spielregeln
Lizenzierte Anbieter dürfen keine progressiven Jackpots anbieten, weil § 22a GlüStV 2021 verlangt, dass ein Gewinn stets ein festes Vielfaches des Einsatzes ist. Der Höchsteinsatz pro Spin ist durch die Einsatzstufen ohnehin begrenzt. Bei Freispiel-Aktionen sind die Gewinngrenzen auf 200 Euro für einzahlungsaktivierte Freispiele und 75 Euro für Freispiele ohne Einzahlung gedeckelt, so wie es JackpotPiraten in seinen Aktionsbedingungen öffentlich macht. Mehrfachspiel, also das gleichzeitige Spielen bei mehreren Anbietern, ist durch LUGAS technisch unterbunden.
Hilfsangebote bei problematischem Spielverhalten
Bei einer Selbstsperre über OASIS gilt sie für jeden gelisteten Anbieter in Deutschland, die Sperrung lässt sich nicht durch Anbieterwechsel umgehen. Bei Problemen außerhalb des Erlaubnissystems verweisen die meisten Anbieter auf die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und auf Check-dein-Spiel, ein bundesweites Informations- und Beratungsangebot. Für Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein übernimmt die Landesstelle Glücksspielsucht die Beratung.
Überblick
Die folgende Übersicht zeigt, welche der hier erfassten Anbieter eine deutsche Erlaubnis halten und welche Angebote sie machen. Sie beruht ausschließlich auf der GGL-Whitelist und auf den Eigenangaben der Anbieter; sie bewertet nicht, ob ein Spieler dort spielen sollte.
| Marke | Lizenzstatus (GGL-Whitelist) | Erlaubnistyp | Werblichtes Produkt |
|---|---|---|---|
| JackpotPiraten | Gelistet | Virtuelle Automatenspiele (GGL) | Online-Spielothek mit Slots |
| BingBong | Gelistet | Virtuelle Automatenspiele (GGL) | Online-Spielothek mit Slots |
| DIE SPIELBANK | Gelistet (Land Sachsen) | Virtuelle Automatenspiele | Staatliche Online-Spielbank |
| Merkur | Gelistet (Land SH) | Online-Casinospiele | Online-Casino mit Tisch- und Live-Spielen |
| Tipico Games | Gelistet | Virtuelle Automatenspiele (GGL) | Online-Spielothek mit Slots |
| Wunderino | Gelistet | Virtuelle Automatenspiele (GGL) | Online-Spielothek mit Slots |
| Ice Casino | Nicht gelistet | Keine deutsche Erlaubnis | Offshore-Angebot (Curaçao) |
| Slottica | Nicht gelistet | Keine deutsche Erlaubnis | Offshore-Angebot (Curaçao) |
Die Trennung zwischen den ersten sechs Einträgen und den letzten beiden ist die zentrale Information dieser Tabelle. Sie ist nicht das Ergebnis einer Bewertung, sondern die direkte Wiedergabe dessen, was in der Whitelist steht und was dort eben nicht steht.
Detailprofile der Anbieter
JackpotPiraten – Erste Online-Spielothek mit GGL-Lizenz
DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betreibt JackpotPiraten und BingBong als die zwei bekanntesten GGL-gelisteten Spielotheken. Beide Plattformen laufen unter derselben Firma, nutzen aber unterschiedliche Spielebestände: JackpotPiraten listet rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern, BingBong führt etwa 1.200 Spiele von über 15 Herstellern. Die Erlaubnis wurde DGGS erstmals am 27. April 2022 erteilt; ein Enddatum veröffentlicht die GGL nicht. Sitz der Gesellschaft ist Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 244176 B. Geschäftsführer ist Florian Werner. Die Plattform bewirbt sich selbst als „Die erste Online Spielothek mit GGL Lizenz“ und vermeidet im Fließtext das Wort „Casino“, während die Erlaubnis nur virtuelle Automatenspiele umfasst und Tischspiele ausdrückt ausschließt.
Die Plattform bietet regelmäßig Freispiel-Aktionen, die öffentlich sichtbar sind. Im September 2026 warenbspw. bis zu 310 Freispiele für Novoline-Slots im Deal des Monats, bis zu 225 Freispiele bereits ab 1 Euro Einsatz an einem „Thank Slot it’s Friday“ und 5.000 Freispiele ohne Einzahlung auf Hot Chance mit nur einmaliger Umsatzbindung. Öffentliche Prozentsätze oder Umsatzbedingungen für Einzahlungsboni nennt die Plattform nicht; die genauen Bedingungen werden laut Eigenangabe nur über den Aktions-Newsletter, den News-Bereich oder das Bonus-Menü im Konto kommuniziert.
BingBong – Zweites Portal von DGGS
BingBong teilt Betreiber und Lizenz mit JackpotPiraten, unterscheidet sich aber im Spielebestand und in den Aktionen. Im September 2026 bewarb die Plattform 295 Freispiele für Novoline-Slots unter „September-Spaß mit neuem Crazy Deal“ und 10 Freispiele ohne Einzahlung zum September-Start. RTP-Übersichten sind auf der Plattform öffentlich zugänglich, Novomatic gibt dort an, mehr als 600 Spiele veröffentlicht zu haben, Indigo Magic rund 30 Slots. Die Plattform gehört zu den GGL-gelisteten Anbietern und unterliegt damit denselben Schutzmechanismen wie JackpotPiraten, einschließlich OASIS, LUGAS und der 5,3-prozentigen Spielesteuer.
DIE SPIELBANK – Staatlicher Anbieter aus Sachsen
Die Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG betreibt DIE SPIELBANK und positioniert sich selbst als „der erste staatliche Anbieter für virtuelles Automatenspiel in Deutschland“. Die Erlaubnis besteht laut Eigenangabe seit dem 03.11.2022, erteilt über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Im Fließtext verwendet der Anbieter die Bezeichnungen „Online-Spielbank“ und „Online Spielothek“, vermeidet aber das Wort „Casino“. Im HTML-Titel der Seite taucht „Casino“ dennoch auf: „Legales Online Casino mit 900+ Online Slots“, was den Konflikt zwischen Erlaubnisumfang und SEO-Sprache zeigt. Wer Roulette oder Live-Dealer-Spiele sucht, ist hier falsch, weil der Anbieter nur virtuelle Automatenspiele anbieten darf. Für Spieler, die einen staatlichen Träger bevorzugen, ist DIE SPIELBANK die auffälligste Alternative zu den privaten GGL-Plattformen.
Merkur Bets – Schleswig-Holsteiner Lizenz für Tischspiele
Merkur Bets Malta Limited hält eine Erlaubnis für Online-Casinospiele und damit für Tischspiele und Live-Dealer-Angebote, die im GGL-Whitelist-Kontext selten sind. Die Erlaubnis wurde über das Land Schleswig-Holstein erteilt. Im Gegensatz zu den Slots-only-Anbietern darf Merkur Roulette und verwandte Spiele anbieten, unterliegt aber denselben Schutzmechanismen wie jeder andere gelistete Anbieter, einschließlich OASIS, LUGAS und vollständiger KYC. Für Spieler, die Live-Casino mit deutscher Aufsicht suchen, ist Merkur Bets eine der wenigen Optionen; für Spieler, die reine Slots suchen, sind die Slots-only-Anbieter im Vorteil, weil sie oft größere Spielebestände und mehr Aktionen haben.
Tipico Games – Bekannte Marke, GGL-Slots
Tom Spielothek mit Tipico Games Limited ist eine der bekanntesten Marken im deutschen Sportwettenmarkt und nutzt die Slots-Erlaubnis der GGL, um ihr Spielangebot zu erweitern. Die Plattform unterliegt denselben Regeln wie jeder andere gelistete Anbieter, einschließlich Einsatzstufen, Einzahlungslimit und Sperrdatei. Für Spieler, die eine bekannte Marke mit klarer GGL-Lizenz suchen, ist Tipico Games eine unauffällige Wahl.
Wunderino – Ehemalige Offshore-Marke, jetzt GGL-gelistet
Wunderino wird von Megapixel Entertainment Limited betrieben und ist in der GGL-Whitelist unter virtuellen Automatenspielen gelistet. Die Plattform gehört damit zum Kreis der Anbieter, die vor 2021 teilweise offshore operierten und seither unter deutscher Erlaubnis spielen. Der Wechsel ist im Whitelist-Eintrag sichtbar, ändert aber nichts an den grundlegenden Spielregeln: Einsatzstufen, Einzahlungslimit und Sperrdatei gelten wie bei jedem anderen gelisteten Anbieter. Für Spieler, die eine Plattform mit Casino-typischer Aufmachung suchen und trotzdem unter GGL-Aufsicht spielen wollen, ist die Marke eine der naheliegenden Optionen.
Ice Casino – Offshore ohne deutsche Erlaubnis
Ice Casino wird von WhiteBox B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben und ist nicht in der GGL-Whitelist gelistet. Der Anbieter wirbt mit einem Rollover von 40× für Einzahlungsboni und 35× für Gewinne aus Freispielen, die Bedingungen sind jedoch nicht durch eine deutsche Behörde kontrolliert. Ohne OASIS-Anschluss findet eine Selbstsperre in Deutschland keine Anwendung auf dieses Angebot; ohne LUGAS-Anbindung gilt das 1.000-Euro-Limit nur, wenn der Anbieter es selbst durchsetzt. Zahlungen über Krypto sind in diesem Umfeld möglich, weil der Anbieter nicht an § 6b Abs. 4 GlüStV gebunden ist. Für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland ist das Angebot rechtlich unerlaubtes Glücksspiel, die Aufsicht erfolgt durch Curaçao, nicht durch die GGL.
Slottica – Offshore mit neuer Curaçao-Lizenz
Slottica wird laut Eigenangabe von Atlantic Management B.V. mit Sitz in Curaçao unter der Lizenz OGL/2024/1060/0472 betrieben und ist ebenfalls nicht in der GGL-Whitelist gelistet. Der Anbieter fällt damit in dieselbe Kategorie wie Ice Casino: keine deutsche Aufsicht, keine Anbindung an OASIS oder LUGAS, keine Anwendung der deutschen Einsatzstufen und des Einzahlungslimits. Für Spieler in Deutschland ist das Angebot unerlaubtes Glücksspiel im Sinne des GlüStV 2021, die rechtliche Bewertung entspricht der von Ice Casino.
Wie die Rangliste zustande kommt
Eine seriöse Rangliste ausländischer Anbieter trennt zwei Dinge, die im Marketing oft vermischt werden: die Erlaubnis, in Deutschland zu spielen, und die Qualität des Angebots innerhalb dieser Erlaubnis. Das Bewertungsraster, das dieser Übersicht zugrunde liegt, gewichtet vier Punkte:
- Lizenzstatus, gemessen am Vorhandensein in der GGL-Whitelist und an der Art der Erlaubnis. Offshore-Anbieter erhalten hier keine positive Bewertung, weil ihre Aufsicht in Deutschland nicht greift.
- Schutzmechanismen, gemessen an OASIS-Anbindung, LUGAS-Anbindung, KYC-Pflicht und Spielsteuerabführung. Alle GGL-gelisteten Anbieter erfüllen diese Kriterien, Offshore-Anbieter definitionsgemäß nicht.
- Angebotsbreite, gemessen am Spielebestand und an der Verfügbarkeit von Tisch- oder Live-Spielen. Hier schneiden reine Slots-Anbieter schlechter ab, weil sie Roulette nicht anbieten dürfen; Casino-Anbieter mit Land-Lizenz schneiden besser ab, weil sie mehr Produktkategorien abdecken.
- Werbliche Disziplin, gemessen daran, ob der Anbieter sein Produkt korrekt als „Online-Spielothek“ oder „Online-Spielbank“ bezeichnet, statt mit „Online-Casino“ zu werben.
Die Offshore-Anbieter Ice Casino und Slottica sind in dieser Reihenfolge aufgenommen, weil sie in der deutschen Spielerrealität vorkommen, nicht weil sie empfohlen werden. Ihre Aufnahme dient der vollständigen Darstellung des Marktes, nicht der Werbung.
Was eine Erlaubnis tatsächlich kostet und was sie bringt
Die deutsche Erlaubnis verteuert das Angebot: 5,3 Prozent jeder Slot-Einsatz werden als Spielesteuer abgeführt, was sich auf die Auszahlungsquoten auswirkt. Gleichzeitig bringt sie Schutzmechanismen, die bei Offshore-Angeboten fehlen. Wer sich für einen GGL-gelisteten Anbieter entscheidet, zahlt diesen Preis in Form leicht reduzierter RTPs; wer einen Offshore-Anbieter wählt, spart theoretisch an den Auszahlungsquoten, gibt aber den deutschen Schutzrahmen auf.
Was eine Lizenz den Spieler kostet
Die Spielesteuer von 5,3 Prozent wirkt wie ein Aufschlag auf den Hausvorteil. Ein Slot mit einem RTP von 96 Prozent, der ohne Lizenzsteuer auskommt, hätte unter der GGL-Regelung effektiv 90,7 Prozent RTP, also einen um 5,3 Prozentpunkte höheren Hausvorteil. Bei langen Sessions fällt dieser Unterschied spürbar ins Gewicht. Auf der anderen Seite stehen die Schutzmechanismen: Wer sich selbst über OASIS sperren lässt, kann diese Sperre nicht durch Anbieterwechsel umgehen, und das Einzahlungslimit gilt anbieterübergreifend.
Wie lange es dauert, einen Bonus freizuspielen
Bei GGL-gelisteten Anbietern sind öffentliche Bonuszahlen rar; die Plattformen nennen meist nur die Freispiel-Aktionen und keine prozentualen Einzahlungsboni. Wo Umsatzbedingungen öffentlich sind, fallen sie üblicherweise höher aus als bei internationalen Angeboten, weil die 5,3-prozentige Steuer die Marge der Anbieter schmälert. Ein typischer Einzahlungsbonus mit 40-fachem Rollover auf 100 Euro erfordert 4.000 Euro Umsatz, bei einem 1-Euro-Einsatz pro Spin und 5 Sekunden Pause sind das 4.000 Spins, also rund 5,6 Stunden reine Spielzeit. Bei Offshore-Anbietern mit ähnlich formulierten Bedingungen kann der gleiche Bonus nominell denselben Rollover haben, doch die Rahmenbedingungen (kein 1-Euro-Einsatz-Limit, keine 5-Sekunden-Pause) verändern das Spielerlebnis grundlegend.
Häufige Fragen
Ist es legal, bei einem ausländischen Online-Casino zu spielen?
Es kommt auf die Erlaubnis an, nicht auf den Firmensitz. Wer bei einem GGL-gelisteten Anbieter spielt, ob mit Sitz in Deutschland, Malta oder einem anderen EU-Staat, spielt innerhalb des deutschen Rechtsrahmens. Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, etwa mit Curaçao-Lizenz und ohne Listung in der GGL-Whitelist, nimmt an unerlaubtem Glücksspiel im Sinne des GlüStV 2021 teil. Die GGL führt eine Whitelist, keine Blacklist, sodass die Abwesenheit eines Anbieters von der Liste das entscheidende Indiz ist.
Welche Behörde beaufsichtigt ausländische Anbieter auf der GGL-Whitelist?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle an der Saale ist die zentrale Aufsichtsbehörde für bundesweit lizenzierte virtuelle Automatenspiele. Für landesrechtlich erlaubte Online-Casinospiele bleibt das jeweilige Land zuständig, etwa das Land Schleswig-Holstein über sein Landesverwaltungsamt oder Bayern über die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung. Die GGL koordiniert OASIS und LUGAS und führt die zentrale Whitelist.
Was braucht ein ausländischer Anbieter, um deutsche Spieler legal zu bedienen?
Eine Erlaubnis nach dem GlüStV 2021, entweder eine bundesweite GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele oder eine landesrechtliche Erlaubnis für Online-Casinospiele. Dazu kommen die Pflichtmitgliedschaft in OASIS und LUGAS, die Vorlage eines vollständigen KYC-Verfahrens vor der ersten Wette, die Einhaltung der Einsatzstufen und des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits sowie die Abführung der Spielesteuer nach § 38 RennwLottG.
Warum reicht eine Curaçao-Lizenz für den deutschen Markt nicht aus?
Die Curaçao-Lizenz ist eine generelle Glücksspiellizenz, die keine deutsche Aufsicht begründet. Ein Anbieter mit Curaçao-Lizenz ist nicht an OASIS angeschlossen, nicht an LUGAS angebunden, nicht an die deutschen Einsatzstufen gebunden und unterliegt nicht der 5,3-prozentigen Spielesteuer. Für deutsche Spieler fehlt damit der gesamte Schutzrahmen des GlüStV 2021, und die Werbung um deutsche Spieler über die Grenzen der EU hinaus ist nach § 284 StGB strafbar.
Gelten deutsche Spielerschutzregeln auch bei einem ausländischen Casino?
Nur wenn das Casino eine deutsche Erlaubnis hat und in der GGL-Whitelist gelistet ist. Bei Offshore-Anbietern ohne Listung gelten die Schutzregeln des Lizenzlandes, die im Fall von Curaçao keine deutsche Schutzwirkung entfalten. OASIS-Sperrkungen greifen dort nicht, das 1.000-Euro-Limit wird nicht durchgesetzt, und die Einsatzstufen sowie die 5-Sekunden-Pause sind für den Anbieter nicht bindend.
Woran erkennt man, ob ein ausländisches Casino tatsächlich beaufsichtigt wird?
Das wichtigste Indiz ist die Listung in der GGL-Whitelist unter glücksspiel-behoerde.de. Ohne Listung gibt es keine deutsche Aufsicht. Zweitens: Wer Roulette oder Live-Dealer-Spiele anbietet, braucht eine landesrechtliche Erlaubnis, weil bundesweite GGL-Erlaubnisse nur Slots abdecken. Drittens: Wer mit „Online-Casino“ wirbt, aber nur Slots anbietet, verstößt gegen § 22a Abs. 11 GlüStV 2021 und sollte genauer geprüft werden. Viertens: Zahlungen über Kryptowährungen sind ein deutliches Zeichen, dass der Anbieter nicht an § 6b Abs. 4 GlüStV gebunden ist, weil lizenzierte Anbieter nur Einzahlungen von EU-regulierten Konten des Spielers selbst akzeptieren dürfen.
Verfasst vom Team von „Casino Auszahlung Info”.
