Beste Online Casinos mit deutscher Lizenz im Vergleich

Aktuell für September 2026
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Stand: 23 September 2026 · geprüft gegen die GGL-Whitelist und den Tätigkeitsbericht 2025.

Nahaufnahme einer Urkunde mit Siegel auf einem Schreibtisch.
Unter der Kategorie Online-Casinospiele führt die GGL-Whitelist nur 5 Einträge, die allesamt auf Landesebene und nicht bei der GGL selbst liegen.

Eine deutsche Lizenz für ein Online Casino ist im 2026 keine Selbstverständlichkeit. Das Lizenzsystem der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) unterscheidet strikt zwischen einer bundesweiten Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele und landesspezifischen Lizenzen für Tisch- und Live-Spiele. Dieser Artikel erläutert das System, nennt die zugelassenen Anbieter und klärt über die Unterschiede zu nicht lizenzierten Plattformen auf.

Grundprinzip: Was eine deutsche Lizenz im 2026 überhaupt bedeutet

Wer in Deutschland ein Online Casino mit Echtgeld betreiben will, braucht eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021. Der Staat unterscheidet dabei zwei Produktkategorien, die in der Praxis unterschiedlich reguliert werden:

Marke Lizenzstatus Support Konditionen
JackpotPiraten GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele Freispiele
BingBong GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele Freispiele
DIE SPIELBANK Landeserlaubnis Virtuelle Automatenspiele Staatsbetrieb

Virtuelle Automatenspiele (Online-Slots) fallen unter die bundesweite Konzession der GGL. Eine Erlaubnis hier gilt länderübergreifend und ist an strenge Auflagen gekoppelt: 5-Sekunden-Mindestabstand zwischen Spielrunden, kein Jackpot, ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 € im Monat und die Pflicht, jeden Spieler vor der ersten Einzahlung vollständig zu identifizieren. Die Spiele selbst müssen vorab von der GGL freigegeben werden.

Online-Casinospiele (Tischspiele, Roulette, Live-Dealer-Angebote) sind seit der GlüStV-Novelle 2021 Ländersache. § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 überlassen diesen Bereich den Bundesländern, die ihn „selbst oder durch juristische Vertretung“ veranstalten dürfen. Eine bundesweite GGL-Erlaubnis für Roulette gibt es nicht. Wer Online-Casinospiele anbietet, muss eine Landeserlaubnis vorweisen.

Diese Zweiteilung ist der Schlüssel: Wer nach „Online Casino mit deutscher Lizenz“ sucht, muss prüfen, welche Art von Spiel überhaupt angeboten wird und welche Erlaubnis dahintersteht. Eine GGL-Erlaubnis für Slots deckt Roulette nicht ab. Eine Landeserlaubnis für Tischspiele deckt in der Regel keine bundesweit verfügbaren Slots.

Funktionsweise: Wie die Whitelist-Prüfung in der Praxis abläuft

Die GGL veröffentlicht keine schwarze Liste. Sie führt ausschließlich eine Whitelist – ein Verzeichnis aller Anbieter, die eine Erlaubnis besitzen. Die einzige belastbare Aussage, die sich aus dieser Liste ableiten lässt, ist: „Marke X ist nicht in der Whitelist geführt“. Die GGL selbst spricht keine direkten „illegal“-Urteile aus.

Zwei nebeneinander geöffnete Browser-Tabs auf einem Laptop-Bildschirm.
Unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ führt die Whitelist nur 5 Einträge, und alle 5 liegen NICHT bei der GGL, sondern auf Landesebene: Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe (alle Zuständigk

Die Whitelist enthält zum Stand vom 07.09.2026 insgesamt 166 Einträge, verteilt auf verschiedene Glücksspielarten. Unter der Kategorie „Virtuelle Automatenspiele“ sind 34 Einträge gelistet, unter „Online-Poker“ 5 Einträge und unter „Sportwetten“ 27 Einträge. Der Bereich „Online-Casinospiele“ ist mit nur 5 Einträgen der mit Abstand kleinste Posten.

Die Prüfung gegen die Whitelist funktioniert so: Man lädt die vollständige Liste von der GGL-Website und durchsucht sie nach dem Namen des Anbieters. Findet sich kein Treffer, ist der Anbieter nicht zugelassen. Ein Beispiel: Die Offshore-Marken Rabona, N1 Casino, Slottica, Bizzo Casino, Ice Casino, Boomerang Bet, National Casino, Katsubet und Vulkan Vegas tauchen in der gesamten Whitelist kein einziges Mal auf. Keine dieser Marken besitzt eine deutsche Erlaubnis.

Die Whitelist ist die einzige verlässliche Quelle. Werbung mit Begriffen wie „lizenziert in Deutschland“ oder „reguliert nach EU-Recht“ bedeutet nicht automatisch eine GGL- oder Landeserlaubnis. Eine Malta-Lizenz oder eine Curaçao-Lizenz ist keine deutsche Lizenz.

Rechtslage: Warum die Whitelist für Online-Casinospiele so kurz bleibt

Der Grund für die überschaubare Zahl liegt in der Konstruktion des GlüStV 2021. Die Länder haben sich darauf geeinigt, virtuelle Automatenspiele gemeinsam über die GGL zu regulieren, Tischspiele aber jeder für sich. Die Folge: Während für Slots eine bundesweite Erlaubnis ausreicht, muss ein Anbieter für Roulette oder Blackjack eine separate Genehmigung des jeweiligen Bundeslandes einholen – und diese Genehmigung gilt nur dort, wo das Land sie erteilt hat.

Die fünf Einträge unter „Online-Casinospiele“ verteilen sich auf zwei Bundesländer: Vier Anbieter fallen in die Zuständigkeit Schleswig-Holsteins (Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe), einer in die Zuständigkeit Bayerns (die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung). Keiner dieser Einträge wird direkt von der GGL verwaltet – die GGL listet lediglich die landesrechtlichen Erlaubnisse in ihrer Gesamtübersicht.

Konsequenz für den Spielemarkt: Wer ein Online Casino sucht, das bundesweit Roulette und Live-Dealer-Spiele anbietet, wird nicht fündig. Die landesrechtlichen Erlaubnisse decken typischerweise nur das jeweilige Bundesland ab, und die Zahl der Anbieter ist durch die föderale Struktur begrenzt.

Spielerschutz: Was eine Lizenz konkret für den Spieler ändert

Eine deutsche Lizenz bringt für den Spieler konkrete Schutzmechanismen mit sich, die bei Offshore-Anbietern fehlen:

Person betrachtet ruhig ein Balkendiagramm auf einem Tablet in einem hellen Raum.
Laut Marktmonitor der GGL lagen die Spieleinsätze bei virtuellen Automatenspielen im Q1 2026 bei 1.201 Mio. € und im Q2 2026 bei 1.214 Mio. €.

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat wird über die Limitdatei LUGAS durchgesetzt. Dieses Limit gilt nicht pro Anbieter, sondern über alle lizenzierten Anbieter hinweg zusammen. Wer bei Anbieter A 600 € einzahlt, kann bei Anbieter B nur noch 400 € einzahlen, bevor das System eine weitere Einzahlung blockiert. Das Limit kann auf Antrag und gegen Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhöht werden.

Die Spielersperrdatei OASIS ermöglicht die bundesweite Selbstsperre. Wer sich in einem lizenzierten Casino sperrt, ist automatisch bei allen anderen lizenzierten Anbietern gesperrt. Die Sperre gilt mindestens ein Jahr und kann verlängert werden.

Die Aktivitätsdatei LUGAS verhindert paralleles Spielen. Während eine Spielsession läuft, blockiert das System die Anmeldung bei anderen lizenzierten Anbietern. Das soll verhindern, dass ein Spieler auf mehreren Plattformen gleichzeitig spielt und den Überblick verliert.

Die volle Identitätsprüfung (KYC) erfolgt vor der ersten Einzahlung. Ein lizenzierter Anbieter akzeptiert keine anonyme Einzahlung, kein Bargeld und keine Kryptowährungen – Zahlungen müssen von einem Konto auf den Namen des Spielers bei einem EU-regulierten Zahlungsdienstleister erfolgen. Diese Regelung dient der Geldwäscheprävention und schließt anonyme Spielkonten aus.

Der 5-Sekunden-Mindestabstand zwischen Spielrunden gilt für jede einzelne Drehung an einem virtuellen Automaten. Die Pause ist im Gesetz verankert und lässt sich technisch nicht umgehen. Zusammen mit dem Verbot paralleler Spiele und der Pflicht zur Spielpause nach 60 Minuten Dauer ergibt sich ein deutlich verlangsamtes Spieltempo im Vergleich zu Offshore-Plattformen.

Vergleich: Die lizenzierten Anbieter im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die Anbieter, die in der GGL-Whitelist geführt werden, mit ihrer jeweiligen Erlaubnisart. Offshore-Anbieter sind zum Vergleich aufgenommen und klar als nicht lizenziert gekennzeichnet.

Marke Lizenzstatus Erlaubnisart Beworbene Konditionen
JackpotPiraten GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele (bundesweit) Freispiel-Aktionen; konkrete Bonuskonditionen nur im Newsletter
BingBong GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele (bundesweit) Freispiel-Aktionen; konkrete Bonuskonditionen nur im Newsletter
DIE SPIELBANK Landeserlaubnis Virtuelle Automatenspiele (Sachsen/Sachsen-Anhalt) Staatsbetrieb; eigene Werbung und Bedingungen
Merkur Landeserlaubnis Online-Casinospiele (Schleswig-Holstein) Tisch- und Live-Spiele unter Landesaufsicht
Tipico Games GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele (bundesweit) Bekannte Sportwetten-Marke; Slots unter GGL
Wunderino GGL-Whitelist Virtuelle Automatenspiele (bundesweit) Slots unter GGL
Ice Casino Nicht auf Whitelist Keine deutsche Erlaubnis (Curaçao) Rollover 40× auf Einzahlungsbonus
Slottica Nicht auf Whitelist Keine deutsche Erlaubnis (Curaçao) Lizenz OGL/2024/1060/0472

Die Tabelle zeigt die Lücke: Sechs Anbieter mit deutscher Lizenz stehen acht Spielkategorien gegenüber, von denen zwei nur über Landeserlaubnisse abgedeckt sind. Wer Roulette oder Live-Dealer-Spiele bundesweit sucht, hat keine Option innerhalb der Whitelist.

JackpotPiraten

JackpotPiraten wirbt mit dem Slogan „Die erste Online Spielothek mit GGL Lizenz“. Betreiber ist die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH, eingetragen im Handelsregister Berlin Charlottenburg HRB 244176 B, Sitz Moritzstraße 23, 13597 Berlin. Geschäftsführer ist Florian Werner. Die Erlaubnis wurde am 27.04.2022 erteilt; ein Enddatum veröffentlicht die GGL nicht.

Die Plattform listet rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern in ihrer Auszahlungsquoten-Übersicht. Als Geschäftstätigkeit gibt DGGS im Impressum „virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021“ an. Tischspiele sind ausdrücklich nicht Teil der Erlaubnis.

Beworben werden vor allem Freispiel-Aktionen: Bis zu 310 Freispiele für Novoline-Slots im „Cpt Jacks Deal des Monats“ (Stand 01.09.2026), bis zu 225 Freispiele ab 1 € Einsatz im „Thank Slot it’s Friday“ (Stand 04.09.2026) und 5.000 Freispiele ohne Einzahlung für Hot Chance im „Donnerstags-Jackpot“ (Stand 03.09.2026). Feste Prozentsätze oder Umsatzbedingungen für Einzahlungsboni nennt die Plattform nicht öffentlich; die genauen Konditionen stehen laut Betreiber im Aktions-Newsletter und im News-Bereich.

Die Gewinngrenzen bei Freispielen liegen bei 200 € für einzahlungsaktivierte und 75 € für einzahlungsfreie Freispiele. Die Plattform fällt damit in das typische Muster deutscher Lizenznehmer: keine klassischen Einzahlungsboni, sondern Freispiele mit klaren Caps.

Wer eine breite Slot-Auswahl unter bundesweiter GGL-Erlaubnis sucht, ist hier richtig. Wer Roulette oder Live-Spiele will, wird nicht bedient.

BingBong

BingBong ist die zweite Plattform desselben Betreibers DGGS mbH. Die Erlaubnis gilt ebenfalls bundesweit, das Vertriebsgebiet ist in der Whitelist als „länderübergreifend“ markiert. Beide Marken teilen sich Infrastruktur und Lizenz, zeigen aber unterschiedliche Spielebestände.

BingBong listet rund 1.200 Spiele von mehr als 15 Herstellern. Novomatic gibt auf der Plattform an, „mehr als 600 Spiele“ veröffentlicht zu haben; Indigo Magic wird mit „rund 30 Slots“ beziffert. Die RTP-Übersicht ist öffentlich zugänglich.

Bei den Aktionen warb BingBong am 01.09.2026 mit 295 Free Spins für Novoline-Slots („September-Spaß mit neuem Crazy Deal“) und am 31.08.2026 mit 10 Free Spins ohne Einzahlung zum September-Start („Bye Bye August“). Wie bei JackpotPiraten dominieren Freispiele das Bonusangebot; klassische Einzahlungsboni mit festem Prozentsatz fehlen.

Die beiden DGGS-Plattformen ergänzen sich in der Spielauswahl, nicht im Produkttyp. Beide bleiben auf virtuelle Automatenspiele beschränkt.

DIE SPIELBANK

DIE SPIELBANK ist nach eigener Darstellung „der erste staatliche Anbieter für virtuelles Automatenspiel in Deutschland“. Betreiber ist die Sächsische Spielbanken GmbH & Co. KG; die Erlaubnis besteht seit dem 03.11.2022, erteilt über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Die Plattform verwendet im sichtbaren Fließtext die Begriffe „Online-Spielbank“ und „Online Spielothek“, vermeidet aber das Wort „Casino“. Im HTML-Titel der Seite taucht „Casino“ dennoch auf: „Legales Online Casino mit 900+ Online Slots“. Die Produktbezeichnung läuft damit auf drei Ebenen auseinander – das Gesetz spricht von „virtuellem Automatenspiel“, die Betreiber von „Spielothek“ oder „Spielbank“, und das Marketing greift gelegentlich zu „Casino“.

Als staatlicher Anbieter unterliegt DIE SPIELBANK der gleichen GGL-Regulierung wie private Anbieter. Das bedeutet: gleiche Einzahlungslimits, gleiche Spielersperrdatei, gleicher 5-Sekunden-Abstand. Der Unterschied liegt in der Trägerschaft durch die öffentliche Hand und in der räumlichen Beschränkung auf Sachsen/Sachsen-Anhalt.

Wer einen Anbieter mit staatlichem Hintergrund bevorzugt und in Sachsen oder Sachsen-Anhalt wohnt, findet hier eine Option. Bundesweite Verfügbarkeit wie bei JackpotPiraten oder BingBong bietet DIE SPIELBANK nicht.

Merkur

Merkur gehört zu den vier Anbietern unter „Online-Casinospiele“ mit Zuständigkeit Schleswig-Holstein. Die Erlaubnis wird über Merkur Bets Malta Limited gehalten – eine Konstruktion, die zeigt, dass auch bei deutschen Lizenzen internationale Gesellschaften als Träger auftreten können.

Anders als die GGL-lizenzierten Slot-Anbieter darf Merkur Tisch- und Live-Spiele anbieten. Die Landeserlaubnis deckt genau diese Produktkategorie ab. Wer Roulette, Blackjack oder Live-Dealer-Angebote unter deutscher Lizenz sucht, landet bei einem dieser vier Schleswig-Holstein-Anbieter oder beim bayerischen Staatsbetrieb.

Die Zahl der Anbieter ist niedrig: vier in Schleswig-Holstein, einer in Bayern. Mehr gibt die Whitelist unter „Online-Casinospiele“ nicht her. Wer Auswahl bei Live-Spielen unter deutscher Lizenz erwartet, wird enttäuscht.

Tipico Games (games.tipico.de)

Tipico ist vor allem als Sportwetten-Anbieter bekannt. Die GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele erweitert das Produktportfolio um Slots. Die Erlaubnis gilt bundesweit.

Im Vergleich zu den DGGS-Plattformen bringt Tipico eine etablierte Markenbekanntheit aus dem Sportwetten-Bereich mit. Die Spielauswahl konzentriert sich auf virtuelle Automatenspiele; Tischspiele und Live-Angebote sind nicht Teil der GGL-Erlaubnis für diesen Anbieter.

Wer einen Anbieter mit bekannter Marke und bundesweiter Slot-Erlaubnis sucht, findet hier eine Alternative zu den spezialisierten Slot-Plattformen.

Wunderino

Wunderino wird von Megapixel Entertainment Limited betrieben und ist in der GGL-Whitelist unter virtuellen Automatenspielen gelistet. Die Erlaubnis gilt bundesweit.

Wie bei den anderen GGL-Slot-Anbietern beschränkt sich das Angebot auf Slots. Tischspiele und Live-Dealer-Spiele fallen nicht unter diese Erlaubnis. Die Plattform reiht sich in das Muster der lizenzierten Anbieter ein: Freispiele statt klassischer Einzahlungsboni, klare Caps, 5-Sekunden-Abstand.

Wer einen weiteren GGL-lizenzierten Slot-Anbieter sucht, findet mit Wunderino eine sechste Option im bundesweiten Feld.

Ice Casino und Slottica: Der Offshore-Vergleich

Ice Casino und Slottica stehen nicht auf der GGL-Whitelist. Beide werden von Curaçao-Gesellschaften betrieben – Ice Casino von WhiteBox B.V. (Company Number 155412), Slottica von Atlantic Management B.V. unter der Lizenz OGL/2024/1060/0472. Keiner der beiden Anbieter ist an OASIS oder LUGAS angeschlossen; die deutschen Schutzmechanismen greifen hier nicht.

Ice Casino wirbt mit einem Rollover von 40× auf den Einzahlungsbonus und 35× auf Gewinne aus Freispielen. Diese Werte übersteigen das typische Niveau deutscher Anbieter, deren Umsatzbedingungen bei Freispielen oft bei 1× liegen. Die fehlende Lizenz bedeutet: keine LUGAS-Limitdatei, keine OASIS-Sperre, keine Pflicht zur Identitätsprüfung vor der ersten Einzahlung.

Die Aufnahme dieser beiden Anbieter in den Vergleich dient nicht der Empfehlung, sondern der Abgrenzung. Wer nach einer deutschen Lizenz sucht, sollte wissen, welche Marken in der Werbung auftauchen, aber nicht zugelassen sind. Die GGL-Whitelist gibt hier die einzige verlässliche Antwort.

Umsatzbandbreite: Was Boni bei verschiedenen Anbietern rechnerisch bedeuten

Bei den GGL-lizenzierten Anbietern sind klassische Einzahlungsboni mit festen Prozentsätzen selten. Die meisten Aktionen laufen als Freispiel-Pakete mit begrenzten Gewinncaps. Eine vergleichende Rechnung zeigt, was diese Angebote in der Praxis bedeuten:

Die Plattformen bewerben Aktionen mit bis zu 310 Freispielen (JackpotPiraten) oder 295 Freispielen (BingBong). Bei einem typischen Freispielwert von 0,10 € pro Spin und einem angenommenen RTP von 96 % ergibt sich ein erwarteter Bruttoerlös von etwa 30 € (310 × 0,10 €) – abzüglich des Hausvorteils von 4 % bleibt ein statistischer Auszahlungswert von rund 29 €. Die Gewinngrenze von 200 € für einzahlungsaktivierte Freispiele liegt damit deutlich über dem typischen Erlös.

Anders sieht es bei Offshore-Anbietern aus: Ein Einzahlungsbonus von 100 € mit 40-fachem Rollover erfordert 4.000 € Umsatz. Bei einem RTP von 96 % und Einsätzen von 1 € pro Spin entspricht das 4.000 Spins – rechnerisch etwa 5,5 Stunden Spielzeit bei 5 Sekunden pro Spin. Der erwartete Verlust aus diesem Umsatz liegt bei 160 € (4.000 € × 4 % Hausvorteil), bevor überhaupt ein Cent Gewinn ausgezahlt wird.

Die Rechnung zeigt die Gräben: Deutsche Lizenzen setzen auf volumenbegrenzte Freispiele mit niedrigen Caps, Offshore-Anbieter auf hohe Bonussummen mit massiven Umsatzanforderungen. Für den Spieler bedeutet das: Bei deutschen Anbieten ist der maximale Verlust durch das Einzahlungslimit und die Freispielcaps gedeckelt; bei Offshore-Anbietern hängt der Verlust an der Disziplin, den Umsatz zu stoppen.

Was die Zahlen des Marktes zeigen

Der GGL-Marktmonitor beziffert die Spieleinsätze bei virtuellen Automatenspielen für das erste Quartal 2026 mit 1.201 Mio. € und für das zweite Quartal mit 1.214 Mio. €. Diese Zahlen zeigen, dass der lizenzierte Slot-Markt in Deutschland ein Milliardenvolumen erreicht – trotz der kurzen Whitelist.

Der Tätigkeitsbericht 2025 der GGL (veröffentlicht am 03.07.2026) weist für 2024 einen nicht regulierten Anteil am Online-Glücksspielvolumen von 23 % aus, was einer Kanalisierungsquote von 77 % entspricht. Für 2025 selbst liegen der GGL keine eigenständigen Zahlen zur Größe des illegalen Marktes vor. Die Kanalisierungsquote von 77 % bedeutet: Rund drei Viertel der Spielaktivität laufen über lizenzierte Anbieter, ein Viertel über Offshore-Plattformen.

Diese Zahl relativiert die Werbeversprechen der Offshore-Anbieter. Ein Viertel des Marktes spielt tatsächlich dort – aber drei Viertel haben sich für den lizenzierten Weg entschieden. Die deutsche Lizenz ist kein Nischenphänomen.

Strafrechtlicher Rahmen: Was bei nicht lizenzierten Anbietern passiert

Unbefugte Veranstaltung von Glücksspiel ist nach § 284 StGB eine Straftat – Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die bloße Teilnahme an unbefugtem Glücksspiel fällt unter § 285 StGB – Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. In der Praxis zielt die Strafverfolgung auf die Betreiber, nicht auf die Spieler; das entlastet den einzelnen Spieler aber nicht rechtlich.

Die GGL veröffentlicht keine schwarze Liste. Die einzige belastbare Aussage, die sich aus der Whitelist ableiten lässt, ist die Feststellung, dass ein Anbieter nicht in der Whitelist geführt ist. Wer trotzdem bei einem nicht zugelassenen Anbieter spielt, bewegt sich in einem rechtlichen Graubereich – selbst wenn die Strafverfolgung in der Praxis selten beim Spieler ansetzt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Online-Casinos besitzen tatsächlich eine deutsche Lizenz?

In der GGL-Whitelist sind zum Stand vom 07.09.2026 unter „Virtuelle Automatenspiele“ 34 Einträge gelistet, darunter JackpotPiraten, BingBong, Tipico Games und Wunderino. Unter „Online-Casinospiele“ finden sich nur fünf Einträge: Merkur, NOVOLINE, Skill On Net und Tipico Karlsruhe (alle Schleswig-Holstein) sowie die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung (Bayern). Die volle Liste steht auf der GGL-Website.

Warum listet die GGL-Whitelist unter Online-Casinospiele nur fünf Einträge?

Weil Tisch- und Live-Spiele nach dem GlüStV 2021 Ländersache sind. Die GGL erteilt für diesen Bereich keine bundesweite Erlaubnis; jedes Bundesland vergibt eigene Genehmigungen. Die fünf Einträge verteilen sich auf Schleswig-Holstein (vier Anbieter) und Bayern (ein Anbieter). Eine bundesweite Konzession für Roulette oder Blackjack existiert nicht.

Wer erteilt die Erlaubnis für Online-Casinospiele, wenn nicht die GGL selbst?

Die Erlaubnis für Tisch- und Live-Spiele erteilen die jeweiligen Bundesländer. In Schleswig-Holstein ist die zuständige Behörde das dortige Landesamt, in Bayern die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung. Die GGL übernimmt nur die Verwaltung und veröffentlicht die Einträge in ihrer Gesamtübersicht. Eine bundesweite GGL-Erlaubnis für diesen Bereich gibt es nach der aktuellen Rechtslage nicht.

Ist ein Online-Casino ohne deutsche Lizenz automatisch illegal?

Nicht automatisch im strafrechtlichen Sinne. Die GGL veröffentlicht keine schwarze Liste; die Whitelist gibt nur Auskunft darüber, wer zugelassen ist. Wer dort nicht steht, besitzt keine deutsche Erlaubnis – die Bewerbung mit Begriffen wie „lizenziert in Deutschland“ ist dann irreführend. Die Strafverfolgung nach §§ 284, 285 StGB zielt primär auf Betreiber, nicht auf Spieler. Die fehlende Lizenz bedeutet aber: kein OASIS-Schutz, kein LUGAS-Limit, keine deutsche Aufsicht.

Betreibt ein einziges Unternehmen mehrere lizenzierte Plattformen gleichzeitig?

Ja. Die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betreibt sowohl JackpotPiraten als auch BingBong unter derselben GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Beide Plattformen sind in der Whitelist mit bundesweit länderübergreifendem Vertriebsgebiet gelistet, zeigen aber unterschiedliche Spielebestände: JackpotPiraten listet rund 1.300 Spiele, BingBong rund 1.200.

Wie erkenne ich, ob ein Anbieter wirklich auf der GGL-Whitelist steht?

Die vollständige Whitelist steht auf der Website der GGL zum Download bereit. Man kann sie herunterladen und nach dem Namen des Anbieters durchsuchen. Findet sich kein Treffer, ist der Anbieter nicht zugelassen. Werbung mit „lizenziert in Deutschland“ oder „reguliert nach EU-Recht“ reicht nicht – eine Malta- oder Curaçao-Lizenz ist keine deutsche Lizenz im Sinne des GlüStV 2021.

Geschrieben von der Redaktion „Casino Auszahlung Info”.